RoHS-Richtlinie

Die Richtlinie 2002/95/EG der Europäischen Union (EU) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (engl. RoHS) trat am 1. Juli 2006 in Kraft. Diese Richtlinie untersagt im Grunde die Verwendung von sechs Chemikalien bei der Herstellung elektronischer und elektrischer Bauteile in der EU.

Die fraglichen Chemikalien sind Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether. Diese Richtlinie betrifft Hersteller von elektrischen und elektronischen Bauteilen, wenn ihre Produkte in die EU exportiert werden.

GM Nameplate ergreift vorausschauend Schritte zur Einhaltung der Richtlinie. Das umfasst auch die Identifikation aller Rohmaterialien, welche die verbotenen Substanzen enthalten, die Identifikation und den Test alternativer Materialien inklusive bleifreier Lötmasse für den Einsatz in elektronischen Baugruppen sowie den Test von Ersatzdruckfarben für die identifizierten Farben, die der Beschränkung unterliegende Metalle enthalten.

Die verbotenen Chemikalien sind in der Mehrzahl der Rohmaterialien, die bei der Herstellung von GM Nameplate Produkten eingesetzt werden, nicht enthalten. Daher entprechen viele Produkte, die von GM Nameplate gefertigt werden, bereits jetzt den fraglichen Richtlinien.

Für die Produkte, bei denen dies nicht der Fall war, hat GM Nameplate vorausschauend den 1. Juli 2005 (ein Jahr vor dem endgültigen Stichtag für die Einhaltung der RoHS-Richtlinie) als den Termin festgelegt, bis zu dem alle von GM Nameplate gefertigten Teile, die in die EU geliefert werden, die RoHS-Richtlinie einhalten müssen.

GM Nameplate arbeitet eng mit der American Electronics Association (AEA), der Screen Printing and Graphics Imaging Association (SGIA) und anderen Branchenvereinigungen zusammen, um in Hinblick auf Änderungen und Aktualisierungen der RoHS-Anforderungen ständig auf dem Laufenden zu bleiben.

GM Nameplate ergreift vorausschauend Schritte zur Einhaltung der Richtlinie. Das umfasst auch die Identifikation aller Rohmaterialien, welche die verbotenen Substanzen enthalten, die Identifikation und den Test alternativer Materialien inklusive bleifreier Lötmasse für den Einsatz in elektronischen Baugruppen sowie den Test von Ersatzdruckfarben für die identifizierten Farben, die der Beschränkung unterliegende Metalle enthalten.

Die verbotenen Chemikalien sind in der Mehrzahl der Rohmaterialien, die bei der Herstellung von GM Nameplate Produkten eingesetzt werden, nicht enthalten. Daher entprechen viele Produkte, die von GM Nameplate gefertigt werden, bereits jetzt den fraglichen Richtlinien.

Für die Produkte, bei denen dies nicht der Fall war, hat GM Nameplate vorausschauend den 1. Juli 2005 (ein Jahr vor dem endgültigen Stichtag für die Einhaltung der RoHS-Richtlinie) als den Termin festgelegt, bis zu dem alle von GM Nameplate gefertigten Teile, die in die EU geliefert werden, die RoHS-Richtlinie einhalten müssen.

GM Nameplate arbeitet eng mit der American Electronics Association (AEA), der Screen Printing and Graphics Imaging Association (SGIA) und anderen Branchenvereinigungen zusammen, um in Hinblick auf Änderungen und Aktualisierungen der RoHS-Anforderungen ständig auf dem Laufenden zu bleiben.